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FMEA-Sicherheit

    FMEA für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die FMEA erhebt für sich den Anspruch eine universell anwendbare Methode zur Risikoanalyse und Risikominderung zu sein. Ebenso wie die bekannten und verbreiteten Arten der FMEA, FMEA-Produkt, FMEA-Prozess und FMEA-Produktionsanlagen, sich auf einheitlichen Formblättern, nach einer einheitlichen Methodik und unterstützt durch eine einheitliche Software durchführen lassen, passt auch die FMEA-Sicherheit in dieses Schema. Wie bei den anderen Arten der FMEA sind jedoch an die Fragestellung angepasste Bewertungen für die Bedeutung von möglichen Fehlern (in diesem Fall Unfällen), deren Auftretenswahrscheinlichkeit und Entdeckungswahrscheinlichkeit erforderlich.

Der generelle Ablauf der FMEA,

  • Systemabgrenzung, Festlegung des zu untersuchenden Systems,
  • Bildung eines FMEA-Teams,
  • Systemanalyse,
  • Funktionsanalyse,
  • Fehleranalyse,
  • Bewertung und
  • Verbesserung,

bleibt bestehen.

    Systemanalyse, Funktionsanalyse

Nach der Festlegung des Arbeitsplatzes oder der Maschine, der/die untersucht werden soll, wird dieses System in funktionale Komponenten zerlegt. Die Sicherheitsfunktionen der Komponenten werden herausgearbeitet und beschrieben. Sicherheitsfunktionen können, wenn bei der Konzeption der Anlage oder des Arbeitsplatzes keine spezifischen Gefährdungen bekannt waren, allgemein sein z.B.:

  • Unfallfreies Arbeiten gewährleisten,
  • dauernde Schädigung der Sinnesorgane vermeiden oder
  • Emission von gefährlichen Stoffen vermeiden.

Sie können aber auch eingebaut sein, um Gefährdungen, die bei der Konzeption bekannt waren, zu vermeiden. Beispielsweise hat die Sicherheitsabdeckung einer Kreissäge offenbar die Funktion “vermeiden von Handverletzungen”. Die Funktionen sind durch gesetzliche Regelungen, den Stand der Technik oder durch die Produktspezifikation festgelegt.

    Fehleranalyse

Mögliche Fehler sind Abweichungen von den Sicherheitsfunktionen, durch die es zu Unfällen kommen kann. Die möglichen Auswirkungen des Unfalls erlauben es, seine Bedeutung abzuschätzen. Sofern das die Gefährdung verursachende Systemelement aus mehreren Komponenten besteht, sind deren fehlerhafte oder unzureichende Sicherheitsfunktionen mögliche Ursachen für den Fehler. Anderenfalls liegt die mögliche Fehlerursache in dem Systemelement selbst und muss mit Hilfe einer geeigneten Systematik (z.B. Fischgrätdiagramm) identifiziert werden.

    Bewertung

Die Bedeutung des Unfalls B, die Wahrscheinlichkeit A, dass die Gefährdung eintritt, und die Wahrscheinlichkeit E, dass Maßnahmen zur Eingrenzung der Unfallfolgen versagen, werden jeweils auf einer Skala von 1 (unbedeutend, unwahrscheinlich) bis 10 (sehr schwerwiegend, nahezu sicher) bewertet. Aus diesen drei Faktoren wird durch Multiplikation die Risikoprioritätszahl RPZ = B*A*E gebildet. Sie ist ein relatives Maß für das mit einer Gefährdung verbundene Risiko. Sie gibt Prioritäten für Verbesserungen an, sagt aber nichts darüber aus, ob ein einzelnes Risiko tolerierbar ist oder nicht.

    Verbesserung

Die Bewertung der im System vorhandenen Risiken mit Risikoprioritätszahlen erlaubt eine gezielte Verbesserung an den Risikoschwerpunkten. Voraussetzung für eine rationale Entscheidung, ob ein Risiko toleriert werden kann, sind eine Unternehmenspolitik und daraus abgeleitete Sicherheitsziele. Hierdurch werden Grenzen festgelegt, bis zu welcher Risikoprioritätszahl Risiken im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften toleriert werden können.

Ferner werden durch die FMEA-Sicherheit die Möglichkeiten für die Verbesserung der Arbeitssicherheit transparent. Die separate Bewertung der Bedeutung eines Unfalls, der Wahrscheinlichkeit, dass seine Ursachen auftreten, und der Wahrscheinlichkeit, dass Containment-Maßnahmen versagen, zeigt Möglichkeiten für Verbesserungen und den Gewinn an Sicherheit durch mögliche Maßnahmen auf. Die Rangfolge von Maßnahmen muss sein:

  1. Eliminierung der Ursachen für schwerwiegende Unfälle
  2. Reduzierung der Ursachen für häufige Unfälle
  3. Verbesserung von Containment-Maßnahmen

Durch geeignete Maßnahmen und die Neubewertung in der FMEA-Sicherheit wird Konformität mit den gesetzlichen Regelungen und den eigenen Zielsetzungen erreicht und dokumentiert.

 

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