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Unfall

    Auftretenswahrscheinlichkeit von Unfällen

Bei Unfällen werden Personen oder Sachen durch einen Fehler des betrachteten Systems geschädigt. Zusätzlich zum Auftreten des Fehlers, der das Potential für die Schädigung erzeugt, muss hier noch untersucht werden, inwieweit Personen oder Sachen der Gefährdung ausgesetzt sind.

Lässt man eine vorausgehende Ursache-Wirkungs-Kette außer acht, entstehen Unfälle in einem dreistufigen Prozess.

  1. Von einer Sache oder Person geht eine Gefährdung aus. Wahrscheinlichkeit: p1
  2. Mindestens eine Person oder Sache befindet sich in einer solchen räumlichen und zeitlichen Beziehung zu der gefährdenden Quelle, dass eine für eine Schädigung ausreichende Menge an Materie und/oder Energie übertragen werden kann. Wahrscheinlichkeit: p2
  3. Die für eine Schädigung ausreichende Menge von Materie und/oder Energie wird tatsächlich auf mindestens eine Person oder Sache übertragen. Wahrscheinlichkeit p3. Diese Wahrscheinlichkeit ist 1, wenn die Quelle, solange die Gefährdung besteht, räumlich und zeitlich homogen in den gefährdeten Bereich emittiert.

Die Grafik zeigt diesen Zusammenhang in einem Wahrscheinlichkeitsdiagramm. Das Diagramm repräsentiert keinen zeitlichen Ablauf.

p_unfall

Die einfache Vorstellung, dass sich die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall durch Multiplikation der drei Einzelwahrscheinlichkeiten ergibt trifft nur dann zu, wenn die Ereignisse unabhängig voneinander sind. Gerade dann aber, wenn Personen gefährdet werden, ist dies nicht immer der Fall. Man muss dann bedingte Wahrscheinlichkeiten betrachten: Wie wahrscheinlich ist es, dass sich in einer sonst einigermaßen menschenleeren Gegend Personen aufhalten, wenn es dort brennt? Diese Wahrscheinlichkeit ist hoch, weil im Brandfall ja die Feuerwehr da ist, um zu löschen. Anders herum geht es auch: Wie wahrscheinlich ist es, dass es in einer Wildnis brennt, wenn Menschen dort sind? Auch hier ist die bedingte Wahrscheinlichkeit erhöht, weil Zündquellen, wie Lagerfeuer und weggeworfene Zigaretten hinzukommen.

Aus dieser Überlegung ergibt sich, dass für jeden möglichen Unfall diese Bedingtheiten berücksichtigt werden müssen, um die Auftretenswahrscheinlichkeit zu ermitteln. Sofern für den betrachteten Unfall keine Statistik vorliegt, sind also zur Ermittlung der Auftretenswahrscheinlichkeit die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Was ist die Gefährdung (Gefährdungsidentifikation)?
  • Welche Schutzmaßnahmen wurden durchgeführt?
  • Wie groß ist die (bedingte) Wahrscheinlichkeit, dass die Gefährdung trotz der Schutzmaßnahmen eintritt?
  • Wie groß ist die (bedingte) Wahrscheinlichkeit, dass sich bei bestehender Gefährdung Personen und/oder Sachen, die geschädigt werden können, im Gefahrenbereich aufhalten?
  • Wie groß ist die (bedingte) Wahrscheinlichkeit, dass es bei bestehender Gefährdung und Aufenthalt im Gefahrenbereich tatsächlich zu einem Unfall kommt?

Die Antworten auf diese Fragen werden im FMEA-Formblatt dokumentiert.

    Bewertung des Auftretens

In der FMEA ist eine von 1 bis 10 reichende Ordinalskala für die Auftretenswahrscheinlichkeit üblich, die mit der Laplace-Wahrscheinlichkeit (günstige Fälle/mögliche Fälle) in einem logarithmischen Zusammenhang steht. Dies bedeutet, dass bei p=1, der Unfall tritt mit Sicherheit auf, A=10 resultiert. Ab welchem p A=1, der Unfall tritt so gut wie nie auf, gesetzt wird, ist eine Frage der Vereinbarung. Damit A=1 auch wirklich als sicher verstanden werden kann, verknüpfen wir diese Bewertung mit einer Auftretenswahrscheinlichkeit p < 1*10-8.

Die Zuordnung kann erfolgen

  • im Konsens der Fachleute, welche die FMEA durchführen (reine, erfahrungsbasierte Schätzung),
  • auf der Basis von Daten, die Rückschlüsse auf die Auftretenswahrscheinlichkeit erlauben (Analogie, Extrapolation) oder
  • auf der Basis einer bekannten und erhärteten Unfallstatistik.

Aufzeichnungen über Beinahe-Unfälle sind eine wertvolle Hilfe zur Bewertung der Auftretenswahrscheinlichkeit.

 

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