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Unfallfolgen

Bedeutung eines Unfalls, Bewertung der möglichen Unfallfolgen

Fehlerfolgen und deren Bedeutung sind in anderen Typen von FMEA (Design, Prozess) an der Reaktion von Kunden auf Abweichungen eines Produktes von seiner Spezifikation orientiert. Fr Personenschäden sind die Bewertungen 10 und 9 reserviert. Dies ist offensichtlich für eine FMEA-Sicherheit zu wenig differenziert.

Berücksichtigt man, dass ein Unfall im Unternehmen ja auch zu Sachschäden und Produktionsausfall führt, ergibt sich eine Beziehung zur FMEA-Produktionsanlagen. Indem man die Folgen für den betroffenen Mitarbeiter und das Unternehmen nebeneinander stellt, kommt man zu einer Bewertungstabelle für die Bedeutung der Unfallfolgen.

Ein möglicherweise tödlicher Unfall muss natürlich mit einer Bedeutung B=10 bewertet werden. Für Unfälle mit nicht reversiblen, aber nicht tödlichen Folgen wird mit B=9 bewertet. Entsprechende Folgen für das Unternehmen sind der Verstoß gegen Gesetze ohne vorherige Warnung und mit vorheriger Warnung. Weitere Bewertungen werden abgestuft nach der Dauer der erforderlichen Heilbehandlung und nach Ausfallzeiten. Für sehr leichte Verletzungen, die keiner Behandlung bedürfen, wird schließlich B=1 vergeben.

Maßnahmen zur Linderung der Unfallfolgen, Entdeckungswahrscheinlichkeit

Ausgehend von der Vorstellung, dass Fehler durch Prüfungen gefunden werden und sich deswegen nicht oder nur wenig auswirken, werden die Maßnahmen zur Reduzierung der Fehlerfolgen in der FMEA Entdeckungsmaßnahmen genannt. Der Faktor, mit dem die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet wird, wird mit E bezeichnet.

Im Rahmen der FMEA-Sicherheit nehmen wir unter dieser Rubrik alle Maßnahmen auf, die:

  • der Entdeckung möglicher Gefährdungen,
  • der Warnung vor aufgetretenen Gefährdungen,
  • der Diagnose und Korrektur aufgetretener Gefährdungen,
  • der Anzeige und dem Alarm bei aufgetretenen Unfällen,
  • der Eingrenzung des Unfallgeschehens und
  • der Behandlung von Unfallfolgen

 dienen.

Beispiele für Entdeckungsmaßnahmen sind:

  • Prüfungen, durch welche die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen verifiziert wird,
  • optische und akustische Warnsignale, die anzeigen, dass ein unsicherer Zustand eingetreten ist,
  • Detektoren, die Gas, Rauch oder austretende Flüssigkeiten entdecken, und dann weitere Maßnahmen auslösen.
  • Notfallplanung zur Reaktion auf einen Unfall

Der Faktor E wird mit 10 bewertet, wenn Entdeckungs- und Eindämmungsmaßnahmen nur zufällig erfolgen und die Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Maßnahmen < 90% ist. E=1 ist dann gegeben, wenn die Erfolgswahrscheinlichkeit fr eine Entdeckung der Gefährdung und ihre Beseitigung, bevor sie sich auswirkt >99,99% ist.

Wirksame Anzeigen müssen sofort die Aufmerksamkeit der gefährdeten Person auf sich ziehen und müssen in ihrer Bedeutung eindeutig und leicht verständlich sein. Anzeigen lassen aber auch dann noch Spielraum für fehlerhafte Reaktionen und sind daher keineswegs eine perfekte Lösung.

 

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